|
| | händler, wollen sie ein Ex bekommen, eine Gelegenheit suchen, es |
| | g e w i ß z u e r h a l t e n . Wegen den, Pagina 192 befindlichen: ‹October |
| | 1849 erfolgte, abgesehen von den religiösen Spöttereien das Decisum: |
| | ‹ D a m n a t u r – Oesterreich ist also für das Buch v e r s c h l o ßen |
5 | | (an Heine am 2. November 1851, HSA XXVI, 344). Wir wissen nicht |
| | genau, wann der Romanzero in Österreich verboten wurde, aus Campes |
| | Schreiben zu schließen, muß es Ende Oktober passiert sein. Wie bedroh- |
| | lich Campe die Lage in Österreich zunächst einschätzte und inwieweit er |
| | sie zu umgehen dachte, zeigte seine Beobachtung im selben Brief: Früher |
10 | | war fast Alles verboten; ein Nicht Verbot, war Ausnahme, heute verbietet |
| | man wenig, so daß das Verbot, wirklich A u s n a h m e ist, und daher |
| | kann man es beachten, und wird beachtet, wie das vormals rein unmög- |
| | lich war. Wenn nun dennoch für die Großen, 50 oder 100 Stück sollten |
| | eingeschmuggelt werden – das v e r s c h l ägt nichts (ebd., S. 344–345). |
15 | | Heine machte sich interessanterweise ganz eigenartige Gedanken, um |
| | sich das Vorgehen der österreichischen Behörden gegen den Romanzero |
| | zu erklären. Er meinte nämlich, daß dies eher gegen Campe gerichtet sei |
| | als gegen sein Werk, wie er selbst nach Wien an Gustav schrieb: Mit Miß- |
| | vergnügen erfahre ich, daß die dortige Regierung mein Buch verboten hat. |
20 | | Es wäre mir lieb, wenn von dorther die Notiz verbreitet würde, daß durch |
| | dieses Verbot vielmehr der Verleger als der Verfasser gemeint sei, indem |
| | Ersterer so viele bösartige Schriften gegen Oestreich verlegt habe und jetzt |
| | bei einem Hauptartikel, bei einem bedeutenden Buche, das Mißvergnügen |
| | der Regierung erfahren müsse, obgleich das Buch selbst nicht zu jenen bös- |
25 | | willigen Schriften gehört und der Verfasser vielmehr nie und nimmer sich |
| | gegen die östreichische Regierung vergangen hat. Es ist nicht übel, daß |
| | Campe merkt wie ihm das Verlegen von jeder anthiöstreichischer Lumpen- |
| | schrift eingetränkt wird, wenn er einmal ein honnettes und bedeutendes |
| | Buch verlegt. Die Regierung hätte ganz recht, wenn sie so handelt |
30 | | (15. November 1851, HSA XXIII, 162). Woher Heine dies alles zu wissen |
| | glaubte, erfahren wir andeutungsweise aus seinem Brief an Campe vom |
| | 17. November 1851. Dort nannte er eine authentische Quelle, über die er |
| | vor 14 Tagen mündlich an Gottschall berichtet habe. Von Letzterem |
| | könne Campe erfahren, wie ich einen Buchhändlerbrief <nicht ermittelt> |
35 | | erhalten habe, der aus Animosität gegen Sie geschrieben, voller falscher |
| | Annahmen ist, ungerecht im höchsten Grade, aber mir doch zeigte, daß |
| | schon gleichzeitig mit dem Erscheinen meines Buches dagegen geschmie- |
| | raillisirt werde (HSA XXIII, 163). Aus der Animosität eines österreichischen |
| | Buchhändlers gegen Campe schloß also Heine auf den allgemeinen Wider- |
40 | | willen in Wien gegen den Hamburger Verleger und interpretierte das Ver- |
| | bot des Romanzero als Vergeltungsakt. |
| | __In seiner Antwort enthielt sich Gustav jegleichen offenen Urteils dar- |
| | über, obwohl aus seinen Worten eher die Überzeugung spricht, daß einige |